Ausschreibung

Innovation wird gefördert.

 

Ausschreibung für Machbarkeitsstudien im Rahmen des Gesamtvorhaben AGENT-3D

 

!ACHTUNG NEUE DEADLINE! Ausschreibung verlängert bis 19.01.2018

 

Zielsetzung von AGENT-3D

Das Gesamtvorhaben „Additiv-Generative Fertigung − Die 3D-Revolution zur Produktherstellung im Digitalzeitalter“ (kurz AGENT-3D) ist eine strategische Allianz für Forschung, Innovation und Wachstum im Bereich der additiv-generativen Fertigung, bestehend aus Industrie und Forschungseinrichtungen im Rahmen des vom BMBF geförderten Programms „Zwanzig20“. Das gemeinsame Ziel ist es, die additiv-generative Fertigung zur Schlüsseltechnologie der Industrie 4.0 zu entwickeln. Für die Region Ostdeutschland entsteht in diesem Gesamtvorhaben ein starkes, nachhaltiges Netzwerk, das die KMU mit den Großunternehmen und Forschungseinrichtungen verbindet.

 


Ziel und Gegenstand der Ausschreibung

Diese Ausschreibung zielt auf die Umsetzung von Machbarkeitsstudien im Bereich der additiv-generativer Fertigung im Zusammenschluss mehrerer Projektpartner. Dabei sollte die Mehrzahl der Partner in den neuen Bundesländern sitzen und so viele KMU wie möglich beteiligt sein.

Je nach Machbarkeitsstudie kann ein Budget von 250.000 bis 750.000 € bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten zur Verfügung gestellt werden. Die maximale Förderung richtet sich nach den EU-Beihilferechtlinien.

 

Spezifische Kriterien

Bevorzugt werden in der letzten Ausschreibung Branchen und Themen, die bereits in der Roadmap 2.0 und 3.0 enthalten, aber in bisherigen Technologievorhaben weniger repräsentiert sind. Bevorzugte Themen sind:

  • Umwelt/Recycling, Wiederverwendbarkeit von Pulver
  • Automatisierung (+ für vorhandene Anlagentechnik)
  • Sicherstellung geeignetes und anwendungsorientiertes Material für Additive Fertigung sowie Korrelation mit Bauteileigenschaften
  • Multimaterial
  • Wirtschaftlichkeit
  • Hybride Fertigung
  • Herstellung von Großbauteilen
  • Hochleistungsprozesse für das 3D-Generieren
  • Systemtechnik-Entwicklung für das 3D-Generieren

Allgemeine Kriterien

Das Zwanzig20-Programm zielt insbesondere auf die Stärkung der neuen Bundesländer (inkl. Berlin) sowie von KMUs ab. Um diesem Ziel Rechnung zu tragen, ist die Einbindung von KMU aus den neuen Bundesländern verpflichtend.

Zu weiteren Bewertungskriterien gehören:

  • Angestrebte (quantitative) Verbesserung des Status quo (Inventionspotential) bzgl. Echtzeit
  • Qualität und Zusammensetzung der Projektpartner
  • Anwendbarkeit und Marktpotenzial (Innovationspotential)/ Relevanz der Anwendung wird von Beirat begutachtet
  • Verhältnis zwischen Innovationspotential und Förderung
  • Gesellschaftlicher Nutzen
  • Einhaltung der vorgegebenen Antragsform
  • Passfähigkeit in die Gesamtstrategie
  • Gesamtprozesskette muss enthalten sein

Auswahlprozess und zeitlicher Ablauf

Der mehrstufige Prozess dient zur Auswahl adäquatesten Machbarkeitsstudien, die dem BMBF zur Entscheidung über die Förderung vorgelegt werden. Der Vorstand des AGENT-3D e.V. sowie der externe Beirat bewerten die Passfähigkeit der Machbarkeitsstudien hinsichtlich der Roadmap des Gesamtvorhabens AGENT-3D sowie ihre Förderfähigkeit und spricht dem BMBF eine Förderungsempfehlung aus. Die finale Auswahl der Skizzen erfolgt bei der Beiratssitzung im April 2018. Anschließend sind ausgewählten Studien in Form einer Gesamtvorhabenbeschreibung (nach nochmaliger Qualitätsprüfung durch den Beirat) beim Projektträger Jülich einzureichen, welcher final über die Förderung entscheidet.

Bei Bewilligung des Antrages ist der Beitritt in den Verein AGENT-3D e.V. notwendig und eine Umlage von 4% der bewilligten Fördersumme aus Eigenmitteln an den Verein AGENT-3D e.V. zu entrichten. Mit dieser Umlage werden die Struktur des Gesamtvorhabens, Statustreffen, Koordinations- und PR-Leistungen, etc. gemäß der Anlage zur Beitragsordnung finanziert.

Projektskizze

Die gemeinsame Skizze zur Machbarkeitsstudie wird eigenverantwortlich erstellt und vom Projektleiter eingereicht. Es werden ausschließlich Skizzen angenommen, die die dafür zur Verfügung gestellte Vorlage verwenden und den Umfang von maximal 4 Seiten nicht überschreiten. Die Skizzen können bis zum 05.01.2018 per Email bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Kosten, die im Zusammenhang mit der Skizzenerstellung und -einreichung entstehen, werden nicht erstattet. Inhaltlich ist auf die Punkte „Ausgangssituation, Motivation und Bedarf bei den Unternehmen“, „Zielstellungen, ausgehend vom Stand der Technik und Forschung“, „Geplante Forschungsarbeiten und Kooperationspartner“ und „Möglichkeiten zur breiten Nutzung, Verwertung der Ergebnisse“ einzugehen.